HotSpring Austria Vertriebs GmbH
In der vorliegenden Fassung gültig ab Februar 2014
1. Geschäftsbedingungen
Unsere Verträge kommen ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte. Änderungen sind lediglich in schriftlicher Form zulässig, auch das Abgehen von der Schriftform hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterfertigung des Auftrages. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die angebotenen Waren verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, über die handelsübliche Qualität.
3. Lieferung
Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladungsvorganges auf den Kunden über. Wird hingegen die Lieferung von HotSpring durchgeführt, geht Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Abladevorganges auf den Kunden über.
Die Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
Der Kunde hat die Abrufung der Ware bis zu dem im Auftrag schriftlich festgehaltenen Termin durchzuführen. Erfolgt die Abrufung nicht bis zu diesem Termin, ist der Kaufpreis mit Ablauf dieses Tages dennoch fällig. HotSpring ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugs- zinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu verrechnen. HotSpring ist nur bis zum festgelegten Abrufungstermin verpflichtet, das bestellte Modell zu liefern. Nach Ablauf der Abrufungsfrist ist HotSpring lediglich verpflichtet, statt dem beauftragten Modell ein möglichst gleich- wertiges Modell zu liefern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Eigenschaften der Ware im Ausmaß der einschlägigen Norm variieren können.
4. Zahlung, Verzug
Zahlungsbedingungen: Anzahlung 20% bei Vertragsabschluss. Restzahlung Vorauskasse 3 Tage vor Lieferung. Alle Preise inkl. 20% MWSt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als anerkannt. Bei Zahlungsverzug ist HotSpring berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung von Forderungen der HotSpring notwendigen Kosten zu ersetzen.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von HotSpring gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und damit verbundener Kosten Eigentum von HotSpring. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten irgendwelche Rechte (z.B. Pfandrecht) an unseren Waren einzuräumen. Erhält der Kunde für die Übertragung von Rechten an dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine Gegenleistung, so tritt er diese bereits jetzt an uns ab bzw. verpflichtet er sich, diese Gegenleistungen an uns auszufolgen.
6. Mangel, Schaden, Aufrechnung
Die uns treffende allgemeine Schadenersatzpflicht nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden aus einer Nicht- oder Schlechterfüllung ist ausgeschlossen. Nur der unmittelbare Schaden wird ersetzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird ausgeschlossen, sofern der Kunde selbst Unternehmer ist. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von HotSpring schriftlich anerkannt wurde.
7. Aufstellung
Der elektrische Anschluss wird nur testweise ausprobiert. Dieser ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nur ein gewerblich befugter Elektriker zur Herstellung eines dauerhaften elektrischen Anschlusses befugt ist und der testweise Anschluss durch HotSpring diesen in keinster Weise ersetzt.
8. Verwendung
Die von HotSpring gelieferten Waren dienen ausschließlich der privaten Nutzung und sind ausschließlich nur für diese vorgesehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Waren für eine andere als private Nutzung nicht geeignet sind und für eine andere als private Nutzung seitens HotSpring keinerlei Gewährleistung bzw. Haftung übernommen wird.
9. Einbau und Transport
Der Kunde bestätigt, dass er bereits vor Vertragsabschluss die technischen Daten, insbesondere Maße und Gewicht der Ware voll- ständig kennt und bereits vor Auftragserteilung anhand dieser Daten die technische Möglichkeit des Einbaus überprüft hat.
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die beauftragte Ware beim Kunden, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingebaut werden kann, kann dieser daraus keinerlei Rechte ableiten. Bei Durchführung des Transportes durch HotSpring (keine Abholung) werden die Kosten für Kran und/oder Hilfskräfte vom Kunden getragen.
10. Storno
Neben den gesetzlich zwingend normierten Rücktrittsmöglichkeiten, kann ein Vertragsrücktritt nur mit schriftlicher Zustimmung von HotSpring erfolgen.
11. Salvatorische Klausel
Die Vertragsparteien kommen überein, dass – sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein – diese durch die dem Inhalt dieser Bestimmung am nächsten kommende zulässige Bestimmung ersetzt wird.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendes Recht:
Erfüllungsort ist der Sitz von HotSpring in Gunskirchen bei Wels. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.